AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PlantoVision U.G. (haftungsbeschränkt)

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der PlantoVision U.G. (haftungsbeschränkt), Primelweg 3, 58703 Menden (nachfolgend „PlantoVision“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“).

1.2 Es gelten ausschließlich die AGB der PlantoVision. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PlantoVision hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt insbesondere für AGB, die den Vorrang dieser AGB ausschließen oder eigene AGB als vorrangig erklären. In jedem Fall haben die AGB von PlantoVision Vorrang. AGB des Vertragspartners werden nur akzeptiert, wenn sie keine Ausschlussklausel enthalten und sich nicht auf Vorrangregelungen beziehen.

  1. Leistungen

2.1 PlantoVision bietet Dienstleistungen in den Bereichen Indoor-Vertical-Farming, Entwicklung und Vertrieb von Bio-Reaktoren, Anwendungswissen, Dünger/Nährstofflösungen sowie Planung und Beratung für Produktionsanlagen an.

2.2 Die konkrete Leistungserbringung ergibt sich aus den jeweiligen Einzelverträgen oder Leistungsbeschreibungen.

2.3 PlantoVision behält sich vor, Leistungen durch Subunternehmer oder Partnerunternehmen erbringen zu lassen.

  1. Vertragsabschluss

3.1 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch PlantoVision zustande.

3.2 Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach den jeweils vereinbarten Preisen oder Tagessätzen.

4.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist PlantoVision berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Zusätzlich wird eine Mahngebühr von 50 EUR pro Mahnung erhoben.

  1. Lieferung und Leistungszeit

5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

5.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder durch den Kunden zu vertretende Umstände verlängern die Lieferfristen entsprechend.

  1. Haftung und Gewährleistung

6.1 PlantoVision haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

6.3 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien).

6.4 Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Leistungserbringung.

  1. Geheimhaltung und Schutz geistigen Eigentums

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen technischen, wirtschaftlichen und geschäftlichen Informationen vertraulich zu behandeln.

7.2 Die Nutzung der durch PlantoVision erarbeiteten Konzepte, Verfahren und Entwicklungen außerhalb der vertraglich vereinbarten Zwecke ist untersagt.

7.3 Falls der Kunde nach Vertragsende ein vergleichbares Projekt ohne PlantoVision realisiert, wird eine Lizenzgebühr von 7 % des Projektvolumens oder eine einmalige Entschädigungszahlung von 30.000 EUR fällig (je nachdem, welcher Betrag höher ist).

7.4 Der Kunde darf keine durch PlantoVision entwickelten Verfahren, Methoden oder Konzepte als eigenes Patent anmelden oder in eigenen Patentanmeldungen verwenden.

  1. Umgehungsschutz

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, keine direkten oder indirekten Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten, Partnern oder Kunden von PlantoVision einzugehen, sofern diese durch die Zusammenarbeit bekannt wurden.

8.2 Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung des Vertrags.

8.3 Diese Regelung gilt auch für Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen oder durch den Kunden beauftragte Dritte, sofern diese vergleichbare Projekte mit direktem oder indirektem Bezug zu den durch PlantoVision erbrachten Leistungen durchführen.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

9.1 Sofern nicht anders vereinbart, haben Verträge eine Laufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende.

9.2 Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

9.3 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden ist eine Abfindung in Höhe von 4 Wochenvergütung fällig.

  1. Datenschutz

10.1 PlantoVision verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Nähere Informationen zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.

  1. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

11.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Menden.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: Februar 2025